Implementierung eines Systems zur Angriffserkennung / Anomalieerkennungssystems
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Achtung – Umsetzungsfrist: 01.05.2023
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Schutz vor Cyber-Angriffen ist keine Kür – das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreibende von kritischen Infrastrukturen (KRITIS), ihre Anlagen und IT-Systeme gegen Cyber-Attacken zu schützen. Dabei wird ein Mindeststandard für die Sicherheit der entsprechenden IT-Infrastrukturen festgelegt.
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