16. Januar 2023 Jens Bußjäger

Erfahrung trifft auf Angriffserkennung

Implementierung eines Systems zur Angriffserkennung / Anomalieerkennungssystems

Achtung – Umsetzungsfrist: 01.05.2023

Schutz vor Cyber-Angriffen ist keine Kür – das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreibende von kritischen Infrastrukturen (KRITIS), ihre Anlagen und IT-Systeme gegen Cyber-Attacken zu schützen. Dabei wird ein Mindeststandard für die Sicherheit der entsprechenden IT-Infrastrukturen festgelegt.

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