Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (ITSiG 2.0) hat konkretisiert, dass Betreiber KRITISCHER INFRASTRUKTUREN verpflichtet sind zum 1. Mai 2023 ein System zur Angriffserkennung (SzA)
einzusetzen.
Mit dem IRMA® SYSTEM erreichen Sie Stufe 3 für ihre KRITISCHE DIENSTLEISTUNG, VERNETZTE AUTOMATISIERUNG (OT), NETZLEIT- oder FERNWIRKTECHNIK.
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